Ortszentren und Innenstädte sind die „gute Stube“ einer Gemeinde. Allerdings stehen sie als etablierte Handels- und Dienstleistungsstandorte enormen Veränderungen gegenüber. Der strukturelle Wandel hat sich auch durch die Corona-Pandemie weiter verschärft und beschleunigt. Zunehmender Leerstand von (Gewerbe-) Immobilien ist eine Folge und birgt erhebliche Gefahren für die Attraktivität unserer Innenstädte. Mit einem aktiven Leerstandsmanagement kann effektiv gegengesteuert werden.
Ein gutes Beispiel für ein praxisnahes System ist das Standortportal Bayern. Dieses bereits in langjähriger Partnerschaft mit Invest in Bavaria im Bayerischen Wirtschaftsministerium entwickelte Instrument, wurde nun in einem Kooperationsprojekt durch die Industrie- und Handelskammern in Bayern und das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr praxisnah weiterentwickelt. Ab sofort werden zusätzliche anwendungsorientierte Möglichkeiten zur digitalen Leerstandserhebung sowie zur Leerstandsaktivierung angeboten, die bayerische Kommunen bei der Bewältigung der heutigen Herausforderungen nachhaltig unterstützen.
Der Service ist kostenlos!
Gewerblicher Leerstand kann zur Gefahr für die Attraktivität der Kommune, nicht nur für Ortskerne und Stadtzentren, werden. Ab sofort können Sie uns gewerbliche Leerstände jeder Art und Lage, ob im Zentrum oder im Gewerbegebiet ganz einfach über ein Webformular mitteilen. Das Verfahren eignet sich sowohl für die Vermarktung von ganz oder teilweise leerstehenden Gewerbeimmobilien über die Website standortportal.bayern, aber auch zur internen Erfassung einer Kommune von Leerständen als Vorstufe für ortsplanerische oder städtebauliche Maßnahmen.
Jeder kann melden: private oder kommunale Eigentümer, Makler oder Privatpersonen, denen ein Leerstand aufgefallen oder bekannt ist.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Jeglicher gewerblicher Leerstand in einer Gemeinde kann über das Webformular gemeldet werden: Hallenflächen, Büroflächen, Einzelhandelsflächen, Hotels oder Gaststätten usw. Erfasst werden die notwendigen Grunddaten zum Ansprechpartner und zum Objekt. Zusätzlich können auch Bilder, Pläne oder Exposés hochgeladen werden.
Aus Datenschutz- und Qualitätsgründen werden Ihre Eingaben zunächst mit einer Bestätigung über die von Ihnen angegebene eMail-Adresse verifiziert. Danach erhält die Kommune und die zuständige IHK eine eMail über Ihre Meldung. Nach entsprechender Qualitätskontrolle und ggf. Ergänzungen wird der gewerbliche Leerstand entweder auf der Website standortportal.bayern (und im Wirtschaftsportal des Landkreises) angezeigt oder – wenn von der Kommune so gewollt - zumindest im internen System gespeichert.
Hier gelangen Sie zur Gewerbeflächen- und -immobilienbörse.