Der Wirtschaftsraum

Landkreis Haßberge

Wirtschaftsförderung

Breites Angebot

Wirtschaftsförderung ist heute viel mehr als die Entwicklung und Vermarktung von Gewerbeflächen oder die Vermittlung von staatlichen Kofinanzierungsmitteln. Heute ist Wirtschaftsförderung vielmehr als früher darauf fokussiert,  für ausreichendes, für qualifiziertes Personal zu sorgen. Entsprechend sind Maßnahmen und Projekte betreffend "human resources" in den Vordergrund gerückt. Denn zu den knapper werdenden Resourcen gehören nicht nur Rohstoffe oder Gewerbeflächen - zu den knapper werdenden Ressourcen gehört durch den demografischen Wandel bedingt ... der Mensch! 

 

Netzwerk

Unser Netzwerk besteht nicht nur aus guten Kontakten von Landrat und Wirtschaftsfördeung zu den einzelnen Unternehmen, sondern auch durch den regelmäßigen Kontakt und Austausch der Unternehmer untereinander.  Wir sorgen zum Beispiel mit unserem Unternehmensempfang lediglich für einen entsprechenden Rahmen. Denn "gut leben, arbeiten und wirtschaften in bester Lage" heißt auch "in entspannter Atmosphäre"

 

Rahmenbedingungen

Der Landkreis Haßberge arbeitet selbstverständlich auch intensiv daran, die Rahmenbedingungen zu verbessern, um ein ausreichendes, optimales Fach- und Arbeitskräftepotenzial zu schaffen. Dies beginnt beim Bildungsmanagement oder bei der Beteiligung bei bzw. Organisation zahlreicher regionaler Initiativen (Netzwerk Wiedereinstieg Main-Rhön, Familienorientierte Personalpolitik, Frauen auf Erfolgskurs, GesundheitsregionPlus, Kulinea, Direktvermarkter) und endet nicht in der aktiven Mitarbeit in der Region Mainfranken und der Metropolregion Nürnberg.

 

Infrastruktur

Auch wenn es ein wenig in Vergessenheit geraten ist: dem Landkreis Haßberge war von Beginn an daran gelegen, Unternehmen und Bevölkerung mit schnellem Internet zu versorgen und begleitete deshalb aktiv die 26 Städte, Märkte und Gemeinden durch das bayerische Breitband-Förderverfahren. Schulen, Krankenhäuser und Behörden sind allesamt mit Glasfaser versorgt.

Auch die Mobilfunkversorgung - speziell auf der Strecke zwischen den einzelnen Orten - soll weiter verbessert werden. Eine landkreisweite Befahrung im Jahr 2022 hat gezeigt, dass nur noch in den von den topologischen Gegebenheiten schwierig zu erschließende Gebiete noch Schwachstellen aufweisen.  Durchgeführt (und mit gleichem Ergebnis wie die Computerzeitschrift CHIP) wurde die Befahrung auf allen Bundes-, Staats- und Kreisstraßen von der Firma NetCheck. Mit den drei großen Netzbetreibern laufen deshalb regelmäßig Verhandlungen.

Mindestens genauso wichtig wie die Kommunikationsinfrastruktur ist uns die Energieversorgung. Die können wir jedoch wesentlich besser beeinflussen als Investitionen in Kommunikations-Infrastruktur.  Deswegen war es auch kaum verwunderlich, dass der Landkreis Haßberge (mit der Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Technologieprojekte) im November 2023 als "Klimaaktive Kommune" vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ausgezeichnet wurde.

 

Fragen, Interesse? Sie wollen Teil des Netzwerkes werden? Sie wollen die Entwicklung des Landkreises positiv mitgestalten? Dann dehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir freuen uns.

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Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Mitteln des Freistaats finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Die Fördermittel werden im ländlichen Raum und in wirtschaftlichen schwachen Gebieten (C-,D- und sonstige Fördergebiete) sowie in den bayerischen Tourismusgebieten eingesetzt.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.

Es besteht die Möglichkeit BRF-Förderanträge (gewerbliche Wirtschaft, Tourismuswirtschaft und sämtliche Sonderprogramme) bei allen Regierungen im Rahmen eines Pilotprojektes auch online zu stellen. Voraussetzung ist, dass Nutzer und Investor der Maßnahme identisch sind. Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen. Im Falle einer Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto sind eine Antragstellung in Papierform und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich (Ausnahme zur BRF-Richtlinie).


Sonderprogramm „Transformation@Bayern (T@B)“

Mit dem Sonderprogramm sollen Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben besonders Transformations- und Digitalisierungs­projekte in den Unternehmen verstärkt umgesetzt werden.

Unterstützt werden insbesondere in klein- und mittelständischen Betrieben Investitionen in neue Maßnahmen zur Digitalisierung sowie in neue innovative Verfahrens-, Produktions- und Kommunikationsprozesse. Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF)  sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 200.000 Euro.

Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Sonderprogramm „PremiumOffensive Tourismus“

Mit der PremiumOffensive sollen in erster Linie Vorhaben der Hotellerie im gehobenen und hochwertigen Bereich unterstützt werden.

Förderfähig sind insbesondere Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Gästebereiche sowie zur Durchführung von Innovationen für den Gast im Bereich von Baulichkeiten und Ausstattung (z.B. Investitionen, die zu Vorbereitung einer DEHOGA-(Höher-)Klassifizierung dienen, in moderne IuK-Technologien in den Gästezimmern, in die Barrierefreiheit oder in besondere Gästebereiche); der Vollzug des Sonderprogramms erfolgt nach den bewährten Regularien der gewerblichen Regionalförderung.

Anspruchsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, grundsätzlich ab 10 Betten; bei besonderer Bedeutung für den lokalen Tourismus können in Ausnahmefällen auch gastronomische Betriebe gefördert werden.

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt im Raum mit besonderem Handlungsbedarf ("RmbH") 200.000 Euro.

Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Digitalbonus Bayern

Die aktuelle Digitalbonus Richtlinie wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

Der Digitalbonuns Bayern unterstützt kleine Unternehmen,

  • sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten,
  • ermöglicht kleinen Unternehmen, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und
  • die IT-Sicherheit zu verbessern,
  • ist wichtiger Baustein der Initiative BAYERN DIGITAL

Von der Förderung ausgeschlossen sind einige wenige Katalogberufe.

Die geförderten Unternehmen sollen digitaler und sicherer werden. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn analoge Tätigkeiten digitalisiert oder wenn durch den Einsatz von IKT-Hard- und Software vorher unverbundene Teilprozesse digital miteinander verbunden werden und so ein weitgehend durchgängiger digitaler Prozess erreicht (Vernetzung) oder die IT-Sicherheit verbessert wird. Der Digitalbonus soll auch bei den Unternehmen einen Digitalisierungsanreiz setzen. Besteht bereits eine gesetzliche Verpflichtung für die Anschaffung einer Software oder Hardware, sind die Kosten nicht förderfähig.

Die Förderkonditionen sind in der Förderrichtlinie Digitalbonus geregelt.

Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierungempfohlen.


Innovationsgutscheine

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe aus Bayern bei externen Entwicklungsleistungen und wissenschaftlichen Beratungen.

Innovationsgutscheine führen kleine Unternehmen an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen heran und machen sie so fit für die Herausforderungen der Zukunft. In erster Linie sollen die Hemmschwellen abgebaut werden, die es gerade bei kleineren Betrieben gegen­über wissenschaftlicher Unterstützung noch gibt.

Der Innovationsgutschein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der Entwicklung technisch beziehungsweise technologisch innovativer Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen, indem er einen Teil externer Entwicklungskosten übernimmt. Der Basisfördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Kosten, und kann für Kleinunternehmen und Unternehmen aus „Regionen mit besonderem Handlungsbedarf“ sowie bei Zusammenarbeit mit einer Hochschule oder vergleichbaren Forschungseinrichtung um  jeweils 10 Prozentpunkte auf maximal 60 Prozent erhöht werden.

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro

Nähere Informationen in der Richtlinie zum Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe“ 

Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben"

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Mitteln des Freistaats finanzierten Sonder-Förderprogramms werden Investitionen von kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter unterstützt

Mit dem Sonderprogramm „Schwelleninvestitionen in Kleinstbetrieben“ sollen auf Initiative des Bayerischen Landtages als Pilotprojekt nach Maßgabe der BRF Investitionsvorhaben von Kleinen Unternehmen bis 10 Mitarbeiter gezielt gefördert werden, soweit sie insbesondere die haushaltsrechtlichen Anforderungen der besonderen Anstrengung und der finanziellen Erfordernis staatlicher Unterstützung erfüllen.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 100.000 Euro in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) und 250.000 Euro außerhalb des RmbH bei genereller Herausnahme des wirtschaftsstarken Großraums München.

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Sonderprogramm „Energieeffizienz in Unternehmen“

Mit dem Sonderprogramm sollen Investitionsvorhaben von KMU gefördert werden, mit der zusätzlichen Voraussetzung, dass mit dem Vorhaben eine signifikante Reduzierung des Energieverbrauchs verbunden ist

Gefördert werden folgende energieeffiziente Investitionsmaßnahmen:

  • technische Anlagen (einschließlich Gebäudetechnik)
  • Sanierung von Gebäuden
  • Neubau von Gebäuden.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) sowie im Beiblatt geregelt. Eine Unterstützung durch das Sonderprogramm "Energieeffizienz in Unternehmen" erfolgt vorrangig im EFRE-Schwerpunktgebiet, d.h. in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf in Bayern.

Vor der Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit“

Mit dem Sonderprogramm sollen kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitäts­verbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt werden

Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze (für kleine Unternehmen bis zu 20 Prozent) bestmöglich ausgeschöpft werden.

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) sowie im Beiblatt zum Sonderprogramm geregelt. 

Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Barrierefreie Gastlichkeit“

Mit dem Sonderprogramm „barrierefreie Gastlichkeit“ sollen kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) bei Investitions­maßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt werden.

Im Rahmen des Sonderprogramms sollen die beihilferechtlich möglichen Fördersätze bestmöglich ausgeschöpft werden. Die Mindestinvestitionsgrenze im Rahmen dieses Sonderprogramms beträgt 30.000 Euro.

Die Förderkonditionen sind in der Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderungsprogramms (BRF) geregelt.

Vor der Online-Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit Ihrer zuständigen Bezirksregierung empfohlen.


Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Mit der Förderung im Rahmen von BayTOU werden Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen angeregt und neugegründete Firmen unterstützt.

Die Förderung soll Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und neugegründete Firmen unterstützen. Gefördert werden können technologisch und wirtschaftlich risikobehaftete Entwicklungsvorhaben, die im Zusammenhang mit der Gründung von technologieorientierten Unternehmen stehen und darauf abzielen, die technologische Basis von neugegründeten und kleinen Unternehmen aufzubauen oder zu verstärken.

Sofern noch kein beurteilungsreifes, tragfähiges technologisches Konzept für die Unternehmensgründung vorliegt, können Konzeptvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung zu dessen Erstellung gefördert werden (Vorentwicklung).

Nähere Informationen in der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Förderprogramms „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“