Der Wirtschaftsraum

Landkreis Haßberge

ZAHLEN. DATEN. FAKTEN.

Unternehmen eingetragen 3.841
Kfz-Handel, Instandhaltung 18,9 %
Baugewerbe 14,0 %
Verarbeitendes Gewerbe  10,1 %
Freiberuflich   8,3 %
Gastgewerbe   6,5 %
Gesundheitswesen   6,5 %
Sonstige 35,7 %

*Quelle: www.wirtschaftsatlas-mainfranken.de

Unterstützung für Existenzgründer

Ob nebenbei als Kleingewerbetreibener oder als echtes Startup - wir helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbständigkeit

Der Landkreis Haßberge unterstützt seit vielen Jahren all diejenigen, die mit dem Gedanken spielen, sich selbständig zu machen. Das Hilfsangebot ist dabei sehr breit gefächert: Einzelfallberatungen (z.B. zu den Rechtsformen, steuerlichen und Versicherungspflichten, Businessplan, Finanzierung & Förderung, Marketing, Fragen zu Genehmigungen und Erlaubnissen uvm.) gehören ebenso dazu wie die Durchführung und Organisation von Veranstaltungen für Jungunternehmer, von Sprechtagen und Seminaren der Kammern vor Ort oder einfach nur ein "Matching" zu anderen Fachstellen und Experten. Der Landkreis gewährt sogar Gründerzuschüsse für die Teilnahme an qualifizierten Gründerseminaren! Zwar nicht viel, aber immerhin 50 % (max. 100,- EUR) erhält jeder, der die Teilnahme nachweisen kann und aus dem Landkreis stammt bzw. sich im Landkreis mit seinem Vorhaben niederlässt.

Freier Beruf oder Gewerbe?

Bin ich Gewerbetreibender? Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Viele Existenzgründer stellen sich die Frage, ob sie ein Gewerbe anmelden müssen. "Ja", wenn das Gewerbe als erlaubte, selbstständige, nach außen erkennbare, auf Gewinn gerichtete und auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Ausnahme der Urproduktion, der freien Berufe, der Verwaltung eigenen Vermögens und der künstlerischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten ausgeübt wird (und nicht sozial unwertig ist).

Hierbei taucht dann meist schon die nächste Frage auf: Bin ich möglicherweise Freiberufler und muss doch kein Gewerbe anmelden? Der Begriff "Freiberufler" definiert sich folgendermaßen:

"Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."

Alles klar, oder?

Eine gute Orientierungshilfe, wer Gewerbetreibender oder Freiberufler ist, hat das Institut für Freie Berufe - IFB auf seiner Homepage veröffentlicht.

 

Haupt-/Nebengewerbe, Kleinstunternehmen?

Bin ich Kleinunternehmer? Bin ich nebenbei selbständig?

Was immer wieder zu Verwirrung führt: die Unterscheidung von "Nebenerwerb" und "Kleingewerbe"

Bei der Gewerbeanmeldung werden Sie gefragt, ob Sie Ihren Betrieb als Haupt- oder Nebengewerbe führen wollen. Hauptgewerbe bedeutet vom Prinzip her, dass Sie nichts anderes machen, als mit Ihrer selbständigen Tätigkeit den Lebensunterhalt zu bestreiten. Nebengewerbe hingegen ist meist dann angezeigt, wenn Sie hauptsächlich einer anderen Tätigkeit nachgehen (z.B. als Mitarbeiter mit 40-Stunden-Job in einem Unternehmen), und "neben dieser Tätigkeit" dann zusätzlich (in Ihrer Freizeit) Ihre selbständige Tätigkeit ausüben, um ein paar Euros hinzuzuverdienen. Haupt- oder Nebengewerbe ist eine Frage des Gewerberechts ...

Neben diesen beiden Begrifflichkeiten gibt es auch den Begriff des "Kleingewerbes". Erstere leiten sich eben aus der Gewerbeordnung ab, "Kleingewerbe" (auch "Kleinunternehmen") sind hingegen Formulierungen aus dem Steuerrecht! Die sog. "Kleinunternehmerregelung" ist eine Vereinfachungsregelung im Umsatzsteuerrecht; sie haben ein Wahlrecht, ob sie auf die Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer verzichten wollen (und dürfen - abhängig vom Umsatz).

Vom Prinzip her wäre es also möglich, dass Sie - im Sinne der Gewerbeordnung - ein Hauptgewerbe betreiben, aber trotzdem ein Kleingewerbetreibender - im Sinne des Umsatzsteuerrechts - sind. Auch der umgekehrte Fall (kein Kleinstunternehmen, aber Nebengewerbe) ist damit natürlich denkbar.

Keiner gewerblichen Tätigkeit gehen Sie natürlich nach, wenn Sie Ihr "eigenes Vermögen verwalten" - Beispiele:

  • die gelegentliche Vermietung einer leer stehende Wohnung im Erdgeschoss als Ferienwohnung.
    Aber denken Sie daran, diese "Einnahmequelle" bei der Steuererklärung mit anzugeben.
     
  • nicht mehr benötigte Sachen aus dem Keller landen nicht auf dem Sperrmüll, sondern werden über das bekannte Online-Portal versteigert.
    Auch hier gilt natürlich, dass diese Einnahmen evtl. bei der Steuererklärung mit anzugeben sind.

Wichtige Adressen und Kontakte

Ob nebenbei als Kleingewerbetreibener oder als echtes Startup - wir helfen Ihnen auf dem Weg in die Selbständigkeit

Nicht nur am Landratsamt gibt es wichtige Kontakte und Adressen für Gründungswillige. Auf dem Weg in die Selbständigkeit werden Sie mit vielen weiteren Behörden, Institutionen und Verbänden Kontakte knüpfen. Die Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Agentur für Arbeit - Arbeitgeberservice

Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit (BA) berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.

Als Betrieb schaffen Sie Arbeitsplätze. Sie bilden aus und beschäftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längerfristig. Unter bestimmten Voraussetzungen können sowohl Sie als Unternehmen als auch Ihre Beschäftigten unterstützt werden – zum Beispiel wenn es um die Qualifizierung von Personal mit besonderem Förderbedarf geht. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

Betriebsnummernservice, Meldeverfahren Sozialversicherung uvm. sind Angebote des Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit.

Kornacherstraße 6

97421 Schweinfurt

Telefon

09521 92950

Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt

Die IHK Würzburg-Schweinfurt ist die Industrie- und Handelskammer für die Region Mainfranken und betreut rund 73.000 Mitgliedsunternehmen. Mit dem Arbeitsprogramm werden die Ziele und Aufgaben der mainfränkischen IHK definiert, die aus Sicht der regionalen Wirtschaft für den mainfränkischen Standort wesentlich sind. Die IHK-Arbeit orientiert sich an fünf Themenfeldern mit dem Ziel, die Erwartungen der Mitglieder und Kunden an eine moderne und effiziente Selbstverwaltungseinrichtung der Wirtschaft zu erfüllen, die ihre Interessen vertritt, in Gesetzen übertragene hoheitliche Aufgaben erledigt und Service-Dienstleistungen für die Unternehmen in Mainfranken bereithält.

Der Newsletter ist individuell konfigurierbar und absolut empfehlenswert!

Mainaustraße 33 - 35

97082 Würzburg

Telefon

0931 41940

Handwerkskammer für Unterfranken

Die Handwerkskammer sorgt für eine gemeinsame und solidarische Vertretung der Anliegen aller Handwerker in Politik und Öffentlichkeit. Nach dem Motto "praxisnah und fachkundig" bietet die Handwerkskammer maßgeschneiderte Beratung für ihre Mitglieder. Das Leistungsspektrum umfasst sämtliche Bereiche des betrieblichen Alltags. Von A wie Arbeitsrecht bis U wie Umwelt.

Auch auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung steht die Handwerkskammer Unternehmern, Beschäftigten und Lehrlingen sowie Jugendlichen und deren Eltern mit Rat und Tat zur Seite. In drei Bildungszentren, zwei Akademien und einer kleineren Bildungsstätte in Bad Neustadt/Saale bietet sie zahlreiche Kurse und Seminare an.

Zur Handwerkskammer gehören die Inhaber eines Betriebes eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge dieser Gewerbetreibenden. Zur Handwerkskammer gehören auch Personen aus dem Handwerk, die selbständig eine sog. nicht-wesentliche Tätigkeit eines Handwerks gewerblich ausüben. 

Rennweger Ring 3

97070 Würzburg

Telefon

0931 309080

Regierung von Unterfranken

Die Regierung von Unterfranken (= Bezirksregierung) ist Ansprechpartner und gleichzeitig Bewilligungsbehörde für viele bayerische Förderprogramme, z.B. den Digitalbonus oder das Investitionskostenförderpromramm für gewerbeliche Wirtschaft (auch Gastronomie und Tourismus). Mehr Infos zur Regionalförderung unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/regionalfoerderung/

Peterplatz 9

97070 Würzburg

Telefon

0931 38000

Aktivsenioren Bayern e.V.

Die AktivSenioren Bayern e.V. unterstützen Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie gemeinnützige Organisationen bei betriebswirtschaftlichen Aufgaben - umfassend und individuell. Sie begleiten sie als “Sparringspartner”, schaffen neue Lösungen und helfen Krisen zu bewältigen.

Existenzgründer unterstützen sie bei der Entwicklung, Optimierung und Umsetzung ihres Geschäftskonzeptes. Die rund 400 Mitglieder sind ehemalige Führungskräfte, Unternehmer und Freiberufler aus allen Branchen. Sie beraten ehrenamtlich und uneigennützig, sind wirtschaftlich unabhängig und politisch neutral. Knowhow, fachliche Kompetenz und Lebenserfahrung hilft ihren Klienten, neue Wege zu finden. Getreu dem Motto: "Aus der Praxis für die Praxis".

Der Landkreis Haßberge bietet - nach Voranmeldung - regelmäßig Beratertage vor Ort an ... und übernimmt hierfür die Kosten. Die Termine finden Sie hier; Ansprechpartner der Aktivsenioren Bayern im Landkreis Haßberge ist Herr Hubert Zinkl.

Landshuter Allee 11

80637 München

Mobil

0171 8633653

DGUV - Deutsche Gesezliche Unfallversicherung

Mitglieder des Spitzenverbandes "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand gliedern sich in 19 Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände sowie vier Feuerwehr-Unfallkassen und der Unfallversicherung Bund und Bahn.

Außerdem ist die DGUV regional in sechs Landesverbände gegliedert. Die Landesverbände übernehmen gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Prävention und Rehabilitation.

Glinkastraße 40

10117 Berlin

Telefon

030 130010

Informationsportal Arbeitgeber Sozialversicherung

Das Thema Sozialversicherung ist nicht so einfach zu durchschauen. Deshalb sind viele Arbeitgeber unsicher, ob und wofür die einzelnen Träger der Sozialversicherung zuständig sind und wem sie was melden müssen. Krankenkasse oder Minijob-Zentrale? Die deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit? Wann ist eine Meldung beim Unfallversicherungsträger fällig? Und welche Aufgabe hat der Betriebsnummern-Service? Deshalb haben wir, die ITSG GmbH, im Auftrag des Bundesinnenministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) dieses Informationsportal für Arbeitgeber entwickelt. Das Informationsportal ist inzwischen in § 105 SGB IV geregelt und wird von den Trägern der Sozialversicherung gemeinsam finanziert.

Beachten Sie bitte, dass das Informationsportal eine Orientierungshilfe bei den Meldepflichten der Sozialversicherung darstellt. Es ersetzt jedoch nicht die persönliche Beratung oder die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung eines konkreten Sachverhalts im Einzelfall. Hier stehen Ihnen gern die Berater der einzelnen Träger der Sozialversicherung zur Verfügung:

Eine Liste aller Spitzenorganisationen und den jeweiligen SV-Trägern finden Sie unter SV-Navigator.

Seligenstädter Grund 11

63150 Heusenstamm

Telefon

06104 600500